Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze
angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen
nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden
(Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren
Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers
gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst
verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.